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Es gibt in Berlin in jedem Jahr ein paar feste, stadtweit geltende Termine, an denen Läden ihre Türen auch sonntags öffnen können. Ein verkaufsoffener Sonntag geht in Berlin für gewöhnlich mit bestimmten, überregional wirkenden Großereignissen einher. Die Internationale Grüne Woche oder aber auch die ITB locken Besucher in die Hauptstadt, die auch die Möglichkeit haben sollen, die Reise nach Berlin mit einem Bummel entlang der bekannten Einkaufsstraßen, wie der Friedrichstraße oder dem Kudamm und durch die Shoppingcenter der Stadt zu verbinden. Die heute geltenden Regelungen zu den Ladenöffnungszeiten in Berlin kommen den Einzelhändlern in der Stadt aber auch den Berlinern und ihren Gästen entgegen. Auch während der Adventszeit öffnen die Geschäfte an zwei Sonntagen. Ursprünglich sah das Ladenöffnungsgesetz für Berlin aus dem November 2006 die Öffnung an allen Adventssonntagen vor. Doch nach einer Klage der evangelischen und katholischen Kirche musste das Land die Schließung der Geschäfte an zwei Sonntagen in der Vorweihnachtszeit veranlassen.
Verkaufsoffener Sonntag in Berlin: geöffnet von 13 bis 20 Uhr
Jeweils von 13 bis 20 Uhr öffnen die Geschäfte ihre Pforten, wenn in Berlin ein verkaufsoffener Sonntag ansteht. Festgelegt werden die meisten Termine von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Bei der Auswahl der entsprechenden Wochenenden folgt die Behörde auch den Empfehlungen der Industrie- und Handelskammer zu Berlin, des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg und der Berlin Tourismus Marketing GmbH.
Wann darüber hinaus zwei weitere Termine für verkaufsoffene Sonntage in Berlin festgelegt werden, ist Sache der Handelsunternehmen. Diese haben die Chance, sich dabei eventuell an anstehenden Jubiläen oder geplanten Straßenfesten in der Nachbarschaft zu orientieren. Ein verkaufsoffener Sonntag bietet den Firmen zwar die Möglichkeit, das Geschäft für die Kunden zu öffnen, sie sind allerdings nicht dazu gezwungen.
Tarifvertragliche Regelungen und gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften zum Jugendarbeitsschutz, zum Mutterschutz und des Betriebsverfassungsgesetzes von den Festlegungen zum Thema verkaufsoffener Sonntag in Berlin unberührt. Beachtet werden muss dabei außerdem, dass Unternehmen ihren Kunden nicht an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen und lediglich an zwei Sonntagen pro Monat ihre Ware anbieten dürfen.
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